Entrepreneurship ist in Deutschland faktisch verboten. Nicht durch Gesetze. Sondern durch Bilanzrecht und Bankenregulierung. Im neuen Podcast mit Stefan Walther erkläre ich, wie das strenge Niederstwertprinzip des HGB dafür sorgt, dass Ideen keinen Bilanzwert haben – und damit nicht finanzierbar sind. Wenn man Ideen nicht bewerten darf, darf man sie auch nicht finanzieren. Was nicht bilanziert werden darf, existiert ökonomisch nicht!
Dazu kommt Basel III. Basel macht Startups zu „toxischen Assets“. Die Botschaft lautet: Wenn du es tust, wirst du bestraft. Der Kern des Problems: Startups sind Finanzmarktorientiert, sie brauchen Funding . Der deutsche Staat zwingt sie dennoch in eine gläubigerorientierte HGB-Bilanzierung. Das ist nicht nur realitätsfremd – das ist strukturell diskriminierend. HGB schaut zurück. IFRS schaut nach vorne. Wie soll ein Unternehmer investieren, wenn sein Vermögen offiziell wertlos ist? Ein Startup ist das Gegenteil von Verwaltung, genau so wird es bei uns aber behandelt.
In den USA scheitert das Unternehmen. In Deutschland scheitert der Unternehmer. Fragen die daraus folgen:
- Wurde jemals ernsthaft diskutiert, dass es Hochschreiben geben müsste, um Innovation überhaupt sichtbar zu machen?
- Gibt es in Deutschland einen bekannten Fall, in dem ein selbst geschaffener Asset eines Entrepreneurs tatsächlich den Weg in die Finanzindustrie gefunden hat?
- Und heißt das im Umkehrschluss nicht, dass ein Gründer hierzulande zwingend eine AG gründen muss um IFRS zu nutzen?
Wenn das zutrifft, sollten wir jungen Gründern endlich die Wahrheit sagen.
Zu meinem Gast Stefan Walther: https://www.wertefluss-controlling.de/